Legasthenie

Was ist Legasthenie?

Lese- und Rechtschreibstörung bedeutet, daß bei einem Kind die Fähigkeit des Lesens und/oder des Rechtschreibens stark beeinträchtigt ist. Das Kind liest stockend und langsam, versteht oft den Sinn des Gelesenen nicht und macht übermäßig viele Rechtschreibfehler. Ob das nun einfach „nicht gut“ ist, oder tatsächlich eine Legasthenie, kann nur eine testpsychologische Überprüfung zeigen.

Wie wird das Vorliegen einer Legasthenie untersucht?

Im Erstgespräch in unserer Praxis berichten Sie und Ihr Kind von den bisherigen Auffälligkeiten. Auch Schulhefte und Schulzeugnisse werden dabei angesehen. Gleichzeitig ist das Erstgespräch wichtig, um das eventuelle Vorliegen anderer Störungen (ADS, emotionale Störungen) ausschließen oder mituntersuchen zu können.

In der dann anschließenden, an anderen Terminen stattfindenden testpsychologischen Untersuchung wird ein ausführlicher Intelligenztest und natürlich ein Leseund Rechtschreibtest durchgeführt.

Der Intelligenztest ist wichtig, um einerseits auszuschließen, daß die Schulleistungen des Kindes durch Abweichungen in diesem Bereich verursacht sein können. Andererseits ist der Intelligenzquotient eine wichtige Bezugsgröße: nur, wenn er normal ist und die Lese- und Rechtschreibleistungen erheblich darunter liegen, spricht man von Legasthenie. Ob das bei Ihrem Kind der Fall ist, erfahren Sie nach der Testung in einem Ergebnisgespräch.

Welche Konsequenzen hat es, wenn eine Legasthenie festgestellt wurde?

1. Wer eine Legasthenie hat, liest langsamer oder fehlerhafter als andere und macht mehr Rechtschreibfehler, ohne etwas „dafür zu können“ und ohne es „jetzt mal endlich ändern“ zu können. Man nennt es eine Teilleistungsstörung, und für die Schule gibt es die Regel des Nachteilsausgleichs: das bedeutet, dass Ihr Kind durch die Legasthenie keinen Nachteil haben darf. Der Facharzt stellt Ihnen dafür ein Attest aus, das Sie bei der zuständigen Schulpsychologin abgeben. Nach Genehmigung werden dann zum Beispiel die Rechtschreibleistungen Ihres Kindes nicht mehr notenmäßig bewertet („Notenschutz“), und für schriftliche Arbeiten kann es eine Zeitzugabe erhalten, oder die Aufgaben werden ihm vom Lehrer eigens vorgelesen.

Über den Notenschutz gibt es eine Bemerkung im Schulzeugnis, die anderen Maßnahmen im Sinne eines Nachteilsausgleichs werden nicht im Zeugnis vermerkt.

Diese Regelungen stellen für die Schullaufbahn keinen Nachteil dar, im Gegenteil: Die Noten im Fach Deutsch werden oft besser, und auch der Übertritt auf eine weiterführende Schule wird dadurch nicht verhindert, sondern vielleicht erst ermöglicht, ebenso das erfolgreiche Bestehen von Abschlussprüfungen.

Verzeichnis der zuständigen Ansprechpartner in Mittelfranken

Wenn Ihr Kind bereits bei einer Schulpsychologin oder Beratungslehrerin getestet wurde und Ihnen die Vorstellung bei uns empfohlen wurde, um auch eine Förderung (siehe unten Punkt 2) zu beantragen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  • Melden Sie Ihr Kind über das Anmelde-Formular auf dieser Webseite an.
    Schreiben Sie in die Anmeldung auch, dass Ihr Kind schon in der Schule getestet wurde und nennen Sie Namen der zuständigen Beratungslehrkraft und den Namen der Schule.
  • Bitten Sie dann die Beratungslehrkraft, die Ihr Kind getestet hat, uns per Email die Testergebnisse Ihres Kindes zu schicken. Wir können sie dann nach Eintreffen schnell zuordnen.
  • Sobald wir alle Vor-Testergebnisse haben, können wir uns bei Ihnen melden und Ihnen Termine zur Untersuchung bei uns vorschlagen.

2. Damit die Lese- und Rechtschreibleistungen sich bessern, ist eine professionelle Therapie bei einem Legasthenie-Therapeuten nötig.

Das verbesserte simultane Erfassen von geschriebenen Buchstaben und Zuordnung zu einer Lautfolge, das verbesserte Hören von Wortanteilen („Phoneme“) in gesprochener Sprache, und auch das genauere und bewusstere Anwenden von Rechtschreibregeln und -Strategien werden geübt. Aber auch die Bewältigung der Situation, das „Leben mit einem Problem“, sind Teil der Therapie.

Da Legasthenie keine „Krankheit“ ist, übernehmen die Krankenkassen hierfür nicht die Kosten. Sie müssen privat bezahlt werden. In einigen Fällen, wo das betroffene Kind durch die Störung emotional schwer beeinträchtigt ist und in seiner sozialen Integration zu scheitern droht, können – nach Vorlage eines Attests vom Facharzt – die Jugendämter die Kosten übernehmen.

Verzeichnis der Jugendämter in Bayern