GOÄ-Abrechnung bei Privatversicherten

Wenn Ihr Kind bei einer privaten Krankenversicherung (ggf. mit Beihilfe) versichert ist, rechnen wir nach den üblichen Bedingungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

Auf dieser Webseite (externer Link) können Sie die GOÄ einsehen.