Rezepte
Ihr Kind ist bereits in unserer Behandlung, und Sie benötigen ein neues Rezept?
Medikamenten-Rezepte
Bitte immer mindestens einen Werktag (Mo-Fr) vorher telefonisch bestellen.
Rezept-Anrufbeantworter: 09132 / 747278-50
Online-Rezeptbestellung
Bitte denken Sie daran, dass wir zu Beginn eines Quartals immer zuerst das Versichertenkärtchen Ihres Kindes in unserer Praxis einlesen müssen, bevor wir ein Rezept ausstellen dürfen.
- Sie können das Rezept dann wie immer in unserer Praxis abholen (Maske und Versichertenkärtchen bitte nicht vergessen)
- Wir hinterlegen es auf Wunsch für Sie in der Apotheke am Herzogspark
- Weiterhin möglich ist gegen Gebühr der Postversand – nach Quartalswechsel aber nur nach Vorlage des Versichertenkärtchens – möglich
Ergotherapie- und Logopädie-Verordnungen
Über die Fortsetzung einer Ergotherapie oder Logopädie entscheidet der Arzt immer neu, sobald der behandlende Therapeut den obligatorischen Bericht an die Praxis geschickt hat. Bitte planen Sie einige Tage Zeit für die Neuverordnung ein. Bitte lassen Sie keinesfalls schon „neue Termine“ in der Ergo- oder Logopraxis stattfinden ohne ein Rezept zu haben – ohne Rezept müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Auch Ergotherapie- und Logopädie-Verordnungen können wir Ihnen nur gegen Vorlage des Versichertenkärtchens persönlich aushändigen, oder per Post zusenden.