ePA für alle – Elektronische Patientenakte ab 2025

Unsere Praxis muss ab 1.10.2025 an der ePA teilnehmen.

Wir haben große Bedenken gegen den Datenschutz in der ePA. Aber: Wenn Sie nicht widersprechen, müssen wir die ePA mit zusammenfassenden Arztbriefen über Ihr Kind befüllen. Auch Diagnosen, Behandlungsdaten und Rezepte werden darin automatisch gespeichert. Jede weitere Praxis (Zahnarzt, Apotheke, Physiotherapie…) und auch sorgeberechtigte Elternteile mit der ePA-App können dann auf diese Daten zugreifen, wenn das Kärtchen eingelesen wird.

Möchten Sie das?
Kinder unter 15: Sie als Sorgeberechtigte müssen entscheiden.
Jugendliche ab 15: Du musst selbst entscheiden.
Bitte laden Sie dieses Einverständnis-Formular herunter
und schicken Sie es uns ausgefüllt zurück: Upload-Seite.
Email-Rücksendung oder persönlich bei uns Abgeben ist natürlich auch möglich.

Wenn Sie mehr wissen möchten: Eine aktuelle Stellungnahme des BKJPP und der BPtK finden sie hier.

Weitere Informationen zur ePA und deren Nutzung erhalten Sie nicht bei uns, sondern bei Ihrer Krankenkasse. Bitte wenden Sie sich in allen Fragen dorthin.

Offizielle Informationen:
https://www.kvb.de/patienten/epa-patienteninfo

Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV zur ePA bei Kindern und Jugendlichen