ePA für alle – Elektronische Patientenakte ab 2025

Ab Januar 2025 erhält jeder Patient (auch jedes Kind) durch seine Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA).
Der Start ist zuerst in Modellregionen mit ausgesuchten Praxen, eine flächendeckende Einrichtung wird erst im Laufe des Jahres 2025 erfolgen.

Was müssen Sie dazu wissen?

Wenn Sie nicht aktiv bei Ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen, wird für Ihr Kind automatisch die ePA eingerichtet.


Darauf werden dann nicht nur verpflichtend Arztbriefe gespeichert, sondern auch alle Diagnosen, Medikamente, Abrechnungsdaten, Befunde

Diese Daten wird jeder Mensch sehen können, der die Krankenkassen-Karte des Kindes in sein Lesegerät steckt:

  • Andere Ärzte (das wäre ja eventuell sogar nützlich)
  • Die Anmeldungs-Mitarbeiterinnen der anderen Ärzte
  • Apothekenpersonal
  • Mitarbeiterinnen von Ergotherapie- und Physiotherapie-Praxen
  • Getrennt lebende Elternteile, je nachdem, wer der Hauptversicherte bei der Krankenkasse ist

Sie können einzelne Praxen zwar vom Zugriff auf die ePA Ihres Kindes ausschließen, müssen das aber jeweils individuell über Ihre ePA-App machen. Es ist bisher völlig unklar, wie die Software der Krankenkasse, der ePA-Anbieter und der Arztpraxen das bewältigen können.

Bei uns als Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie werden hochsensible Daten erfasst und gespeichert. Es geht nicht um Schnupfen oder Rheuma, sondern um Traumatisierung, ADHS, Essstörungen, Aggressionen, Familienkonflikte, Bettnässen, Ängste und Panik. Wir besprechen Depressionen, Selbstverletzungen, Suizidversuche, Schulprobleme, Lese- und Rechtschreibstörungen, Klassenwiederholungen, Gewalttaten durch Eltern oder Gleichaltrige…

All das wird dann ohne Ihr Zutun in der ePA des Kindes gespeichert und kann von einer Vielzahl von anderen Menschen gelesen werden.

Aus diesen Gründen raten wir Ihnen zunächst dazu, der Einrichtung der ePA für Ihr Kind bei Ihrer Krankenkasse aktiv zu widersprechen. Dazu haben Sie ein gesetzliches Recht. Sie können diese Entscheidung jederzeit wieder ändern.

Informationen zur ePA und deren Nutzung erhalten Sie nicht bei uns, sondern bei Ihrer Krankenkasse. Bitte wenden Sie sich in allen Fragen dorthin.

Weitere Informationen:
https://www.kvb.de/patienten/epa-patienteninfo