Rechenstörung

Was ist Dyskalkulie?

Rechenstörung umfasst Schwächen in den Grundrechenarten Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division. Weniger relevant sind die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie sowie Differenzial- und Integralrechnung benötigt werden.

Es können in folgenden Bereichen Schwierigkeiten bestehen:

  • Zahlensemantik: Rechenoperationen und die ihnen zugrunde liegenden Konzepte werden nicht ausreichend verstanden (z.B. mehr-weniger, ein Vielfaches, Teil-Ganzes), die Größe einer Menge kann unzureichend erfasst und zu einer anderen Menge in Beziehung gesetzt werden (vergleichen), schließlich ist der Aufbau gegliederter Zahlenstrahl- oder Zahlenraumvorstellungen und damit die Fähigkeit des Überschlagens und Schätzens von Mengen und Rechenergebnissen erschwert.
  • Sprachliche Zahlenverarbeitung wie Erwerb der Zahlwortsequenz und der Zählfertigkeiten sowie Speichern von Faktenwissen (Einmaleins)
  • Erwerb des arabischen Stellenwertsystems und seiner syntaktischen Regeln sowie der hierauf aufbauenden Rechenprozeduren
  • Übertragen von Zahlen aus einer Kodierung in eine andere (Zahlwort – arabische Ziffer – analoge Mengenrepräsentation).

Auffällig sind oft deutlich schlechtere Noten in Mathematik als in anderen Fächern. Trotz langen und vielfachen Übens kann sich der betroffene Schüler die Rechenwege oder Größenverhältnisse nicht merken oder braucht auffällig lange Zeit dazu.

Wie wird das Vorliegen einer Dyskalkulie untersucht?

Im Erstgespräch in unserer Praxis berichten Sie und Ihr Kind von den bisherigen Auffälligkeiten. Auch Schulhefte und Schulzeugnisse werden dabei angesehen. Gleichzeitig ist das Erstgespräch wichtig, um das eventuelle Vorliegen anderer Störungen (ADS, emotionale Störungen) ausschließen oder mituntersuchen zu können.

In der dann anschließenden, an anderen Terminen stattfindenden testpsychologischen Untersuchung wird ein ausführlicher Intelligenztest und natürlich ein Rechentest durchgeführt.

Der Intelligenztest ist wichtig, um einerseits auszuschließen, daß die Schulleistungen des Kindes durch Abweichungen in diesem Bereich verursacht sein können. Andererseits ist der Intelligenzquotient eine wichtige Bezugsgröße: nur, wenn er normal ist und die Rechenleistungen erheblich darunter liegen, spricht man von Dyskalkulie. Ob das bei Ihrem Kind der Fall ist, erfahren Sie nach der Testung in einem Ergebnisgespräch.

In einigen Fällen erfüllen die Rechenwerte nicht die strengeren Kriterien der Dyskalkulie (Rechenstörung), sind aber dennoch leicht unterdurchschnittlich: in diesem Fall spricht man von Rechenschwäche.

Welche Konsequenzen hat es, wenn eine Dyskalkulie festgestellt wurde?

1. Anders als bei der Legasthenie (Lese- und Rechtschreibstörung) gibt es bei der Dyskalkulie für die Schule keine klaren Richtlinien, welche Art von Nachteilsausgleich das Kind erhalten soll. Die Maßnahmen der Schule liegen weitgehend im Rahmen des „pädagogischen Ermessens“ und bedeuten, dass die Lehrkraft in Absprache mit Schulleitung und den Eltern eine Auswahl an folgenden Maßnahmen einsetzt:

  • Individuelle Differenzierung (dem Kind leichtere Aufgaben zur Verfügung zu stellen, so dass es nach und nach wieder Anschluss bekommt), Nutzen der Förderangebote der evtl. vorhandenen Förderlehrerin oder Einsatz des MSD (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst).
  • Zeitzugabe: In der Grundschule lassen viele Lehrkräfte die Schüler die Probearbeiten immer (auch nach Ende der offiziellen Arbeitszeit) zu Ende schreiben (in der 4. Klasse, wenn es um Übertritt geht, ist dies dann schon kritischer), so dass dann SchülerInnen mit Dyskalkulie – wie die anderen Kinder auch – genügend Zeit zur Bearbeitung der Aufgaben zur Verfügung haben.
  • Zeitweilige Notenaussetzung, wenn z.B. während dieser Zeit eine Dyskalkulietherapie stattfindet und das Kind gerade in dieser sensiblen Zeit nicht durch schlechte Noten in Mathematikproben kontraproduktiv zur Therapie frustriert werden soll. Im Zeugnis würde dann der Vermerk stehen, dass in Mathematik zeitweilig auf eine Bewertung der Leistungen aus pädagogischen Gründen verzichtet wurde. Ob dann das Kind die Proben der Mitschüler schreibt oder entsprechend seines Leistungsstandes und evtl. individueller Lernaufgaben muss im Einzelfall geklärt werden.
    Falls das Kind die „normalen“ Proben mitschreibt, könnten diese unbenotet an das Kind gehen, die Lin schreibt sich aber Noten auf, so dass der Lernprozess und Entwicklungsprozess nachvollzogen werden kann (auch als Rückmeldung für die Eltern und für das Zeugnis)

Verzeichnis der zuständigen Schulpsychologen in Bayern

2. Damit die Rechenleistungen sich bessern, ist eine professionelle Therapie bei einem Dyskalkulie-Therapeuten nötig.

Da Dyskalkulie keine „Krankheit“ ist, übernehmen die Krankenkassen hierfür nicht die Kosten. Sie müssen privat bezahlt werden. In einigen Fällen, wo das betroffene Kind durch die Störung emotional schwer beeinträchtigt ist und in seiner sozialen Integration zu scheitern droht, können – nach Vorlage eines Attests vom Facharzt – die Jugendämter die Kosten übernehmen.

 

Verzeichnis der Jugendämter in Mittelfranken

Verzeichnis der Jugendämter in Oberfranken

Verzeichnis der Jugendämter in Unterfranken